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Kindergeld oder Kinderfreibetrag? Die Günstigerprüfung erklärt

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Mit dem Kindergeld und dem Kinderfreibetrag bzw. dem Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (im folgenden als BEA-Freibetrag bezeichnet) verfolgt der Staat das Ziel das steuerliche Existenzminimum von Kindern zu sichern und die Eltern zu entlasten.

Das Kindergeld dient als monatliche Liquiditätshilfe und wird direkt von der Familienkasse ausgezahlt. Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag hingegen wirken sich erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung aus. Hierbei berechnet das Finanzamt ob für die individuelle Steuersituation die Freibeträge oder die Kindergeld den größeren Effekt haben - diese Prüfung nennt man Günstigerprüfung und wird analog von der Steuer-Engine des Abgabenmonitors automatisch durchgeführt.

Gesetzliche Grundlage

Im Kontext des Abgabenmonitors beschäftigen wir uns mit dem Kindergeld im Kontext des Einkommensteuergesetz (EStG) - es gibt auch noch einen Kinderzuschlag als Sozialleistung für einkommensschwache Eltern, den wir hier aber ausklammern. Folgende Paragraphen sind relevant für die Thematik:

  • Das Kindergeld gemäß §§ 62 ff. EStG: Anspruchsberechtigte, Verwandschaftsverhältnis, Vorrangregelung, Höhe und Zeitraum und Beantragung
  • Die Freibeträge gemäß § 32 Absatz 6 EStG aufgeteilt in den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag
  • Der Familienleistungsausgleich gemäß § 31 EStG besagt, dass das Kindergeld eine Vorauszahlung auf die Steuerentlastung durch die Freibeträge ist. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt automatisch ob die vorab pauschal gestatte Ermäßigung in Form des Kindergelds die veranlagte Person(en) besser stellt, oder die Anrechnung der Freibeträge - die sogenannte Günstigerprüfung. Ein konkretes Rechenbeispiel dazu ist unten zu finden.

Aktuelle und historische Werte

Im Folgenden sind die Parameter für Kindergeld und Kinderfreibetrag bzw. BEA-Freibetrag aus der Steuerengine des Abgabenmonitors extrahiert. Im Laufe der Zeit werde ich auch weitere historische Daten einpflegen um historische Vergleiche durchführen zu können.

Berechnungsbeispiel: Günstigerprüfung-> Freibetrag

Wir betrachten Tom, der 1 Kind hat (geboren in 2022) dessen leiblicher Vater er ist. Tom veranlagt einzeln und hat einen Splitting-Faktor von 0.5 für Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag. Wir betrachten das Steuerjahr 2025 - Kindergeld und Freibetrag berechnen sich laut Tabelle also wie folgt:

Kindergeld (Jahr)
=
12 x 0,5 × 255 €
=
1530 €
Freibetrag
=
0,5 x ( 6672 + 2928 ) €
=
4800 €

Tom verdient 80k Brutto. Nach Abzug aller Pauschalen und Vorsorgebeträge kommt er auf ein zu versteuerndes Einkommen (zVE) von 64545€. Darauf würde eine Einkommensteuer von 16224 fällig werden.

Das Finanzamt (und der Abgabenmonitor) prüfen nun wie die Rechnung aussieht, wenn er die Freibeträge in Anspruch nimmt. Diese reduzieren das zVE auf:

zVEfreibetrag

=
64545 € - 4800 €
=
59745 €

Auf das zVE inklusive Freibetrag würde eine Einkommensteuer von 14315€ anfallen. Nun prüft man ob die Rechnung mit Freibeträgen oder mit Kindergeld günstigter ist:

EStfreibetrag

=
14315 €
<
14694
=
16224
-
1530
=

EStnormal

-
Kindergeld

Hier ist es für Tom besser den Freibetrag zu nehmen, da er so 14694€ - 14315€ = 379€ weniger Steuern zahlen muss.

Berechnungsbeispiel: Günstigerprüfung-> Kindergeld

Wir betrachten Stefan, der leiblicher Vater von 2 Kindern ist (geboren in 2022 und 2023). Stefan veranlagt einzeln und hat jeweils einen Splitting-Faktor von 0.5 für Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag bei beiden Kindern. Wir betrachten das Steuerjahr 2025 - Kindergeld und Freibetrag berechnen sich laut Tabelle also wie folgt:

Kindergeld (Jahr)
=
2 x 12 x 0,5 × 255 €
=
3060 €
Freibetrag
=
2 x 0,5 x ( 6672 + 2928 ) €
=
9600 €

Stefan verdient 50k Brutto. Nach Abzug aller Pauschalen und Vorsorgebeträge kommt er auf ein zu versteuerndes Einkommen (zVE) von 39109€. Darauf würde eine Einkommensteuer von 7037€ fällig werden.

Das Finanzamt (und der Abgabenmonitor) prüfen nun wie die Rechnung aussieht, wenn er die Freibeträge in Anspruch nimmt. Diese reduzieren das zVE auf:

zVEfreibetrag

=
39109 € - 9600 €
=
29509 €

Auf das zVE inklusive Freibetrag würde eine Einkommensteuer von 4164€ anfallen. Nun prüft man ob die Rechnung mit Freibeträgen oder mit Kindergeld günstigter ist:

EStfreibetrag

=
4164 €
>
3977
=
7037
-
3060
=

EStnormal

-
Kindergeld

Hier ist es für Stefan besser das Kindergeld zu nehmen, da er so 4164€ - 3977€ = 187€ mehr Netto hat.

Wichtig: Selbst wenn die Günstigerprüfung sich hier für das Kindergeld entscheidet, wird als Berechnungsgrundlage für Solidaritätszuschlag und/oder Kirchensteuer das zu versteuernde Einkommen abzüglich Freibeträge verwendet.