AbgabenmonitorBeta

Rentenfreibetrag: Wie viel deiner Rente ist steuerfrei?

Aktualisiert am:

Der Renten-Besteuerungsanteil gemäß § 22 EStG definiert den Freibetrag deiner gesetzlichen Rente. Er hängt vom Jahr deines Renteneintritts und der Höhe deiner gesetzlichen Jahres-Rente ab.

Wichtig hierbei ist, dass der absolute Freibetrag nach dem ersten vollen Kalenderjahr Rentenbezug festgehalten wird. Alle künftigen Rentenerhöhungen danach sind also zu 100% steuerpflichtig!

Werte erscheinen nach Eingabe

Hintergrund und Zielsetzung

Der Ursprung des Renten-Freibetrags liegt im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002. Damals wurde entschieden, dass die volle Besteuerung der Beamten-Pensionen und die Besteuerung der gesetzliche Rente durch den geringen Ertragsanteil eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darstellt.

Mit dem Alterseinkünftegesetz (2005) wurde hier von der Regierung nachgebessert: Seit 2005 wird das System stückweise umgestellt mit dem Ziel der nachgelagerten Besteuerung:

  • In der Erwerbsphase steigt der Anteil des Rentenbeitrags den man von der Steuer absetzen kann. Seit 2023 sind 100% des Rentenbeitrags steuerlich anrechenbar.
  • In der Rentenphase sinkt der Rentenfreibetrag, je später der Renteneintritt erfolgt.

Das Wachstumschancengesetz (2024) hat die Rentenbesteuerung im Nachhinein nochmal entschärft um die drohende Doppelversteuerung zu umgehen.

Ab 2058 werden Neu-Rentner keinen Rentenfreibetrag mehr erhalten. Mit dem nach heutiger Gesetzgebung gültigem Renteneintrittsalter betrifft das also die Jahrgänge 1991 und folgende.

Berechnungsgrundlage

In der folgenden Tabelle kannst du nachschlagen, in welchen Rentenbeginn-Jahrgängen welche Besteuerungsanteile gelten.

Konkretes Berechnungsbeispiel:

Tom ging Juli 2025 in Rente und hat 40 Rentenpunkte - seine gesetzliche Rente zum Rentenbeginn betrug also monatlich 40,79 x 40 = 1631,60€. (Rentenwert seit Juli 2025: 40,79€)

Der Besteuerungsanteil, der für ihn laut Tabelle gilt liegt bei 83,5%.

Der Freibetrag für die 6 Monate Rentenbezug in 2025 berechnet sich nun wie folgt:

Rentenfreibetrag
=
(100% - 83,5 %) × 6 x 1631,60 €
=
1615,284 €
1616 €

Wie üblich wird hier zu Gunsten des Steuerpflichtigen auf volle Euro aufgerundet.

Wir nehmen an, dass im nächsten Jahr die Rente zum Juli 2026 auf 42€ Rentenwert erhöht wird, also für Tom eine Erhöhung der monatlichen Rente auf 42 x 40 = 1680€.

Der Besteuerungsanteil ist noch vom letzten Jahr auf 83,5% festgeschrieben.

Toms Freibetrag für 2026 berechnet sich nun wie folgt:

Rentenfreibetrag
=
(100% - 83,5 %) × (6 x 1631,60 + 6 x 1680) €
=
3278,484 €
3279 €

Wichtig: Für Tom ist 2026 sein erstes volles Jahr im Rentenbezug, der Freibetrag wird nun also festgeschrieben auf 3279€ für alle Folgejahre. Künftige Rentenerhöhungen sind also voll steuerpflichtig!