Abgabenmonitor

Die Kalte Progression

Die kalte Progression ist eine statistische Größe, die den Effekt im progressiven Einkommensteuersystem beschreibt der durch die Dynamik zweier Größen entsteht: Der Anpassungen am Steuer-Tarifsystem und einer Referenzgröße - meist Inflation oder Lohnwachstum.

Ziel eines gerechten Steuersystems sollte es sein, die kalte Progression auf 0 zu setzen. Dies gelingt in der Realität leider selten und zudem kann die kalte Progression stark für unterschiedliche Einkommensgruppen variieren, was selten beachtet wird.

Mögliche Bezugsgrößen für den Tarifausgleich

Inflationsrate (VPI / HVPI)

Die gängigste Methode in Deutschland ist die Orientierung am Verbraucherpreisindex (VPI) oder dem harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI). Hierbei werden die Tarifeckwerte exakt um die Inflationsrate angehoben.

Ziel: Der Steuerzahler soll bei einer Lohnerhöhung in Höhe der Inflation exakt die gleiche Kaufkraft behalten wie zuvor. Diesen Ansatz verfolgt die Bundesregierung "eigentlich" mit den jährlichen Inflationsausgleichsgesetzen. Es gibt jedoch keinen Automatismus dafür.

Lohnwachstum

Alternativ kann der Tarif an die durchschnittliche Lohnentwicklung gekoppelt werden (sog. Lohnindexierung). Während beim Inflations-basierten Ansatz politische Einflussnahme möglich ist, durch die Art der Berechnung oder der Gewichtung innerhalbd des Warenkorbs, ist die durchschnittliche Lohnentwicklung politisch unabhängig.

Das Ziel: Die Steuerbelastungsquote bleibt im Verhältnis zum Lohnniveau konstant. Der Staat partizipiert nicht überproportional an allgemeinen Reallohnsteigerungen.

Auswirkung je zu versteuerndem Einkommen (zVE)

Im nachfolgenden Chart ist die finanzielle Auswirkung der kalten Progression für verschiedene Einkommenshöhen (zVE) berechnet. Es stehen die Referenzgrößen VPI, HVPI (ab 1992) und Lohnentwicklung zur Verfügung für Abrechnungsjahre ab 1958.

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zvE-Bereich (€)
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Individuelle Berechnung der kalten Progression auf Basis von
Durchschn. Lohnentwicklung i.H.v 3.41 % (2025-2026)

1. Tatsächliche ESt (2026):
14.233
2. Bereinigtes zvE (Basis 2025):
60.000 € / 1.0341 = 58.021,03
3. ESt auf bereinigtes zvE (2025):
13.650
4. Bereinigte ESt (Hochgerechnet):
13.650 € × 1.0341 = 14.115,57
5. Effekt der Kalten Progression:
+0.83 %

Berechne dein individuelles zVE basierend auf deinen .

Fazit: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 € fällt im Jahr 2026 eine Steuer an, die absolut gesehen 117,43höher ausfällt, als es bei einer perfekten Anpassung der Steuertarife an die Durchschn. Lohnentwicklung der Fall gewesen wäre. Das entspricht einer Mehrbelastung bei der Einkommensteuer in Höhe von 0.83 %.

Annahmen für die mehrjährige Modellrechnung

Für mehrjährige Simulationen versteht man intuitiv, dass Annahmen für die Inflation, Fondsentwicklungen oder für steigende Rentenbeiträge im demographischen Wandel getroffen werden müssen. Aber auch die kalte Progression ist ein Thema:

Ohne eine Anpassung des Steuertarifs würde man implizit davon ausgehen, dass der Staat die kalte Progression nicht ausgleicht. Das Nettoeinkommen würde dadurch in der Simulation unrealistisch stark schrumpfen. Beispielsweise sind die Löhne in den letzten 10 Jahren um 31,9% gestiegen. Das kann in den steilen Progressions-Bereichen einen erheblichen Unterschied ausmachen und ist so für die Bewertung von der steuerlichen Absetzbarkeit essentiell.

Die Steuerengine des Abgabenmonitor bietet hier folgende Möglichkeiten für das Kalte-Progression Thema:

  • Vollständiger Inflationsausgleich: Der Steuertarif wird automatisch so verschoben, dass für alle Einkommen die kalte Progression 0 ist mit Inflation als Referenz.
  • Lohnindexierung: Der Tarif wächst mit dem angenommenen Lohnwachstum. Dies ist ein optimistisches Szenario und geht von strukturellen Steuersenkungen aus.
  • Statisch (Status Quo): Der Tarif bleibt auf dem heutigen Stand eingefroren. Das Gehalt wächst nominell in immer höhere Steuersätze hinein (pessimistisches Szenario).
  • Manuelle Vorgabe: Es wäre auch eine manuelle Vorgabe einer prozentualen kalten Progression von z.B. 1% pro Jahr denkbar. Die Einkommensteuer für die Simulation wird dann so berechnet, dass genau diese 1% kalte Progression in Relation zum heutigen Steuertarif entstehen.

Offizielle Quellen & weiterführende Informationen