Altersentlastungsbetrag: Wer profitiert?
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Der Altersentlastungsbetrag gemäß § 24a EStG ist ein Freibetrag für Personen, die im Vorjahr des Veranlagungszeitraums 64 Jahre alt geworden sind. Er wird bei deiner Steuererklärung automatisch vom Finanzamt berücksichtigt und reduziert dein zu versteuerndes Einkommen.
Werte erscheinen nach Eingabe
Hintergrund und Zielsetzung
Der Altersentlastungsbetrag dient der steuerlichen Harmonisierung der Alterseinkünfte. Er wurde für Personen geschaffen, deren Einkommen im Alter nicht hauptsächlich aus gesetzlichen Renten oder Pensionen besteht.
Die gesetzliche Rente profitiert davon, dass nur ein Teil der Rente versteuert werden muss (mehr Details im Wissen-Artikel Rentenfreibetrag), während die Pensionäre Freibeträge für Versorgungsbezüge haben gemäß § 19 EStG.
Die gesetzliche Rente verliert schrittweise diesen Steuervorteil und wird in Zukunft zu 100% versteuert werden müssen. Deswegen fällt auch der Altersentlastungsbetrag jedes Jahr analog und wird im Jahr 2058 auf 0 fallen.
Dein Geburtsjahr ist 1993 oder später? Dann wirst du leider nicht mehr vom Altersentlastungsbetrag profitieren.
Berechnungsgrundlage
Für die Berechnung zieht das Finanzamt deinen Arbeitslohn und deine weiteren Einkünfte heran, die NICHT zu den begünstigten Renten oder Versorgungsbezügen zählen. Dazu gehören insbesondere:
- Gesetzliche Rentenzahlungen
- Versorgungsbezüge (Pensionen, Betriebsrenten)
- Einkünfte, die der Ertragsanteilbesteuerung unterliegen (private Rentenversicherungen oder Betriebsrenten, die aus besteuertem Lohn aufgebaut worden sind)
In der folgenden Tabelle kannst du nachschlagen, in welchen Jahren welche prozentualen Werte und Höchstbeträge gelten.
Konkretes Berechnungsbeispiel:
Tom ist am 06.10.1961 geboren – er ist also im Jahr 2025 64 Jahre alt geworden. Der Altersentlastungsbetrag wird dann für Tom ab 2026 bei deiner Steuererklärung automatisch berechnet.
Tom hat vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter aufgehört und hat für den Anfang nur eine voll steuerpflichtige Betriebsrente, die er schon seit dem 63. Lebensjahr in Höhe von 2.500 € im Jahr bezieht.
Der Altersentlastungsbetrag berechnet sich nun wie folgt für das Erstanspruchsjahr 2026:
Zwei Jahre später ist Tom nun ein Rentner und bezieht neben der gesetzlichen Rente auch seine Riesterrente. Die gesetzliche Rente wird für die Berechnung des Altersentlastungsbetrags nicht herangezogen, aber die Riesterrente in Höhe von 4.000 € im Jahr schon, da sie voll versteuert werden muss.
Der Altersentlastungsbetrag für Tom in 2028 berechnet sich nun wie folgt:
min { 12,8 % × (2.500 + 4.000), 608 } €