Die Zusatzbeiträge in der GKV: Aktuelle Liste und Durchschnittswerte der GKV-Zusatzbeiträge
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Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitrag
Hier findest du eine Liste der GKV-Zusatzbeiträge nach Jahr seitdem das Vorgehen 2015 eingeführt worden ist. Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht im Bundesanzeiger zum Jahresende den Wert fürs kommende Jahr.
Die Rechtsgrundlage hierzu ist § 242a Abs. 2 SGB V.
Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht jedes Jahr den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der GKV - er dient auch zur Berechnung des maximalen AG-Zuschusses in der PKV. (Hier mehr Details). Die Daten werden im Bundesanzeiger amtlich bekannt gegeben.
| Jahr | Durchschn. GKV-Zusatzbeitrag (BMG) |
|---|---|
| 2015 | 0,90 % |
| 2016 | 1,10 % |
| 2017 | 1,10 % |
| 2018 | 1,00 % |
| 2019 | 0,90 % |
| 2020 | 1,10 % |
| 2021 | 1,30 % |
| 2022 | 1,30 % |
| 2023 | 1,60 % |
| 2024 | 1,70 % |
| 2025 | 2,50 % |
| 2026 | 2,90 % |
Hinweis: Die vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebenen Durchschnitt-Zusatzbeiträge entsprechen seit 2025 nicht mehr dem tatsächlichen Durchschnitt der GKV-Zusatzbeiträge.
Aktueller Zusatzbeitrag je GKV-Träger
In Planung ist noch eine Liste aller GKV-Zusatzbeiträge pro GKV-Träger, die up-to-date gehalten wird.